Sportgerichtsurteil

von Dietmar (504 mal gelesen) (Kommentare: 0)

KLA Spielabbruch SV Oberdorfelden – FSV Bischofsheim II v. 21.08.2016

Die o.g. Partie wurde vom Schiedsrichter in der 61. Spielminute beim Spielstand von 5:1 für den SV Oberdorfelden abgebrochen. Er fühlte sich nach der Aussage des Co-Trainers von Bischofsheim: „ Schiri man sieht sich immer zweimal im Leben“ so bedroht, dass er einen Spielabbruch für gerechtfertigt ansah.

Das Sportgericht des Fußballkreises Hanau, unter Vorsitz von Günter Klein-Alstädde, verhandelte am 02.09.2016 diesen Vorfall.

Dabei kam es zu folgendem Urteil: Der Spielabbruch war nicht gerechtfertigt. Das Spiel wurde aus sportlichen Gesichtspunkten mit 5:1 Toren und drei Punkten für den SVO gewertet. Das unsportliche Verhalten des Co-Trainers wurde mit einer Geldstrafe von 50 € belegt.

Auf eine Neuansetzung des Spieles wurde von Seiten des FSV Bischofsheim verzichtet. Laut Aussage des Vereinsvertreters Herrn Hapke (1. Vors.) sei es nur sportlich fair, dass das Spiel für Oberdorfelden gewertet wird, da seine Mannschaft zum Zeitpunkt des Spielabbruches nur noch mit 10 Spielern auf dem Platz stand und der Spielstand mit 5:1 klar und deutlich war.

Eine faire und sehr sportliche Einstellung der Führung des FSV Bischofsheim die beispielhaft für viele Vereine sein sollte.    

4/5 Bälle (3 Stimmen)

Zurück

Einen Kommentar schreiben